NRW ermöglicht S-Pedelecs auf Radwegen

S-Pedelecs gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und dürfen keine Radverkehrsinfrastruktur nutzen. In NRW dürfen Kommunen nun entscheiden, ob sie per Zusatzschild Radwege für S-Pedelecs freigeben.

Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen. Damit ist ihre Power dann auch von außen ein wenig besser zu erkennen.
Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen. © www.pd-f.de/Haibike

Per Erlass vom 18. Juli hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) Städten und Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Radverkehrsanlagen für S-Pedelecs freizugeben. Wege, die mit dem Zusatzschild „S-Pedelecs frei“ gekennzeichnet sind, dürfen damit auch von den schnellen Pedelecs befahren werden.

S-Pedelecs funktionieren wie die bekannten Pedelecs, die rechtlich als normale Fahrräder gelten. Ihre Motoren können das Treten allerdings bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen.

S-Pedelecs gelten deshalb als Kleinkrafträder, sind versicherungspflichtig und dürfen nur Verkehrsflächen für Kraftfahrzeuge nutzen. Bislang gab es nur in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Radwege per Zusatzschild für S-Pedelecs freizugeben.

Potenzial oder Gefährdung?

S-Pedelecs haben in Deutschland einen sehr geringen Marktanteil. Häufig wird beklagt, dass diese Gattung ein großes Potenzial für die Verkehrswende habe, da damit auch längere Strecken zügig zurückgelegt werden können und sie sich damit noch mehr als herkömmliche Elektroräder als Autoersatz anbieten. Aufgrund des Radweg-Verbots sei das Interesse an S-Pedelecs aber gering und das Potenzial werde nicht genutzt.

Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass die ohnehin unterdimensionierte Infrastruktur für den Radverkehr durch die schnellen Pedelecs überlastet würde und die Unfallgefahr steige. Der ADFC wendet sich daher gegen eine generelle Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs.

Welche Radwege können freigegeben werden?

Fahrer:innen von S-Pedelecs können mehr als doppelt so schnell wie Radfahrerinnen und Radfahrer ohne Motor unterwegs sein. Deshalb ist bei der Frage, ob S-Pedelecs auf Radwege dürfen, besondere Vorsicht geboten.

Auf ausreichend breiten, weniger frequentierten Radwegen, zum Beispiel außerorts, kann das S-Pedelec dagegen eine gute Lösung für die individuelle Mobilität sein. Wenn diese auch breit und gut asphaltiert sind, kann man sie in Einzelfällen für S-Pedelecs freigegen. Eine Gefährdung von anderen Radfahrenden oder Fußgänger:innen muss dabei jedoch ausgeschlossen werden.

Innerorts könnten S-Pedelecs problemlos im Kfz-Verkehr mitfahren, wenn Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit wäre, wie es der ADFC seit Langem fordert.

Erlass stellt Bedingungen für Freigabe

Der Erlass des MUNV NRW setzt der Freigabemöglichkeit Grenzen: Rad- und Wirtschaftswege außerorts und Radschnellverbindungen werden als geeignet für eine Freigabe angesehen.

Innerorts solle die Freigabe aus Gründen der Verkehrssicherheit aber „nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, wie z. B. bei benutzungspflichtigen baulichen Radwegen [...] an Hauptverkehrsstraßen mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h.“

Auf Verkehrsflächen mit starkem Fußverkehr dagegen dürfe keine Freigabe für S-Pedelecs erfolgen.

 


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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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