Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bottrop e. V.

Wo geht`s lang?

Alles klar? © Heinz Brockmann

Radwegebenutzungspflicht

Wann sind Radwege benutzungspflichtig? Viele Regeln nur unzureichend bekannt.

Straßenverkehrsordnung, §2 Abs. 4 Satz 2

"Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

Der oben zitierte Ausschnitt aus der Straßenverkehrsordnung zeigt, dass es zwei verschiedene Arten Radwege gibt: Benutzungspflichtige Radwege und "andere Radwege".

Die benutzungspflichtigen Radwege, um die es hier in erster Linie gehen soll, stellen aber nicht nur besondere Forderungen an Radfahrer, sondern vor allem auch an die Behörden.

Nur bei besonderer Gefahrenlage

Radwegbenutzungspflichten dürfen nur dort angeordnet werden, wo für Radfahrer auf der Fahrbahn eine besondere, das übliche Maß deutlich übersteigende Gefahrenlage besteht. Zusätzlich muss aber die Führung der Radfahrer auf dem Radweg dazu geeignet sein, diese Gefahrenlage zu beseitigen.

Mindestanforderungen an Radwege

Die Mindestanforderungen sind in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) definiert. Gleichzeitig sind dort auch Nennwerte hinterlegt. Bei Neubauten von Radwegen sollen daher immer die Nennwerte beachtet werden. Es müssen zwingende Gründe vorliegen, um nur Mindestwerte zu bauen!

Radwege sind nicht sicher!

In den vergangenen Jahrzehnten ist den Menschen immer wieder erzählt worden, dass Radwege Radfahrer schützen. Teilweise wird das heute noch von Leuten behauptet. Dabei ist seit vielen Jahren das Gegenteil bewiesen! Dadurch, dass Radfahrer auf Radwegen im Seitenraum der Straße fahren, werden sie an Kreuzungen und Einmündungen übersehen und dort dann überfahren. Dies wurde von Studien belegt. Es kann aber auch jeder selbst nachvollziehen, wenn er einen Blick in die einzelnen Unfallberichte aus Bottrop wirft. Fragen Sie sich nach Lesen eines Unfallberichtes: Gibt es dort einen Radweg?

Weitere Infos zu Thema

DEKRA-Presseinformation zum Thema “Viele Regeln nur unzureichend bekannt” vom 15.10.2024
https://www.dekra.de/de/viele-regeln-nur-unzureichend-bekannt/

http://www.bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Downloads

Zeichen 237

Radweg (Schild 237)

Copyright: STVO

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Zeichen 240

Gemeinsamer Rad- Fußweg (Schild 240)

Copyright: STVO

80x80 px, (JPG, 4 KB)

Zeichen 241

Getrennter Rad- Fußweg (Schild 241)

Copyright: STVO

80x80 px, (JPG, 4 KB)

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